Gamma Knife Frankfurt ist für Sie da!

Krankenkassen Problematik

Im privatärztlichen Bereich werden die Kosten der radiochirurgischen Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und von privaten Krankenversicherungen auf dieser Basis erstattet.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht noch immer kein Anspruch auf Kostenerstattung im ambulanten Bereich. Obwohl die Radiochirurgie in Deutschland erfolgreich seit 1994 und weltweit seit den 1970er Jahren erbracht wird, ist eine Aufnahme der Radiochirurgie in den Leistungskatalog der GKV bis heute unterblieben. Daher müssen gesetzlich versicherte Patienten die Kostenübernahme für eine ambulante radiochirurgische Behandlung noch immer zunächst bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. In den letzten Jahren wurde in mehr als 3000 Fällen eine Kostenübernahme zugesagt.

Wir bieten Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme Hilfestellungen an. Nach dem Beratungsgespräch und der Indikationsstellung erhalten Sie von uns einen Arztbrief sowie einen Kostenvoranschlag. Diese beiden Dokumente reichen Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung ein. Sobald Sie von Seite der Versicherung eine schriftliche Bestätigung erhalten haben, nehmen Sie wieder Kontakt mit uns auf, um einen Behandlungstermin zu vereinbaren. Im Falle einer Ablehnung raten wir Ihnen, ebenfalls Kontakt mit uns aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Übernachtungen und Anreise

Patienten mit langen Anreisezeiten oder ausländischen Patienten geben wir gerne Hinweise zu Verkehrsverbindungen sowie Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe des Gamma Knife Zentrums.

Stationäre Behandlung

Die Gamma Knife Behandlung ist prinzipiell eine ambulante Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit oder auf Wunsch besteht die Möglichkeit, die Behandlung auch stationär durchzuführen. Hierzu stehen uns Betten in der Klinik für Neurochirugie der Universitätsklinik Frankfurt zu Verfügung.